Serwis
Am Okna sp. z o.o. oraz Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa
66-440 Skwierzyna, ul. Międzyrzecka 29
Tel: +48 728 997 792 Markt Polen und der Rest der Welt
Tel: +48 728 997 820 Deutscher Markt
www.fensterfabrik24.de
Gewährleistungsbedingungen
§1
- Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa und Am Okna sp. z o.o. als Garantiegeber gewähren eine Garantie auf die Gebrauchseigenschaften von Fenster- und Türrahmen.
- Diese Garantie gilt auf dem Gebiet der Republik Polen, der Europäischen Union und der USA.
- Die Garantiezeit, berechnet ab dem Verkaufsdatum des Produkts an den Kunden, beträgt:
- 5 Jahre auf PVC-Fenster- und Türprofile.
- 5 Jahre auf Aluminium-Fenster- und Türprofile.
- 1 Jahr auf zusätzliches Zubehör wie Griffe, Halter, Türschließer, Öffner für Oberlichter, Beschläge.
- 1 Jahr auf Rollläden und Fassadenjalousien.
- 1 Jahr auf integrierte Moskitonetze mit Rollläden.
- 1 Jahr auf Außen- und Innenfensterbänke.
- 5 Jahre auf Dichtigkeit und Feststellung von Verschmutzungen, Kratzern sowie Mängeln innerhalb des Scheibenpakets, die größer als 3 mm sind. Zur Bearbeitung der Reklamation sind drei Fotos erforderlich (Mangel, Aufkleber oder Zwischenscheibenrahmen, gesamte Konstruktion). Die Einstellung unterliegt nicht der Garantie.
§2
- Grundlage für Garantieansprüche ist das Ausfüllen des Reklamationsformulars, das auf der Website www.fensterfabrik24.de verfügbar ist, andernfalls werden die Meldungen nicht bearbeitet.
- Die Voraussetzung für den Erhalt der Garantie auf die Produkte von Am Okna sp. z o.o. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa sowie die Bearbeitung von Reklamationen ist die Aufbewahrung dieser Garantiekarte, der Kaufrechnung und die Begleichung aller Zahlungsverpflichtungen gegenüber Am Okna sp. z o.o. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa.
- Am Okna sp. z o.o. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa sind verpflichtet, die Grundlage der gemeldeten Reklamation zu prüfen. Reklamationen, die unrichtig und nach Ablauf der Garantiezeit eingereicht werden, sowie unbegründete Reklamationen - bleiben̨ ohne Berücksichtigung.
- Am Okna sp. z o.o. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa behalten sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor und können bis dahin nicht reklamiert werden. Die vollständige Bezahlung hemmt oder unterbricht die Garantiezeit nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für Anreise des Servicepersonals, Arbeitsstunden und Hotel im Falle einer unbegründeten Reklamation zu tragen. Im Falle einer begründeten Reklamation trägt Am Okna die Kosten für Anreise, Arbeitsstunden und Hotel des Personals von Am Okna zum Ort, an dem sich das Garantieobjekt befindet.
§3
- Während der Garantiezeit beseitigen Am Okna sp. z o.o. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa die durch die verkaufte Ware verursachten Mängel, bei denen es sich um Fehler handelt, die bei der Herstellung entstanden sind, kostenlos beseitigen und sich verpflichten, nach ihrem Ermessen die mangelhafte Ware zu reparieren oder sie durch eine Ware ohne Mängel zu ersetzen. Der Hersteller trägt keine anderen als die oben genannten Kosten, die durch den Mangel der Ware verursacht werden. Die Wahl der Art und Weise der Erfüllung von Ansprüchen bleibt bei Am Okna sp. z o.o. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach Erhalt quantitativ (unverzüglich) und qualitativ (innerhalb von 24 Stunden) auf offensichtliche Mängel zu überprüfen, die nach Erhalt der Fenster nicht mehr reklamiert werden können. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören Abweichungen: Maße, Aufteilungen, Farben sowie mechanische Beschädigungen von Scheiben oder Profilen, wie Risse, Kratzer usw.
- Mängel des Produkts, die während der Garantiezeit auftreten, werden innerhalb von 65 Arbeitstagen ab Meldung beseitigt, wobei sich die Reparaturzeit verlängern kann, wenn der Austausch von Konstruktionselementen der Produkte erforderlich ist oder aus wichtigen objektiven Gründen, z.B. Wetterbedingungen.
- Eine Verzögerung bei der Bearbeitung der Reklamation liegt nicht vor, wenn der Service zum vereinbarten Termin beim Kunden eintrifft, um die Reklamation zu bearbeiten, und dies aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, nicht durchführen kann. In einem solchen Fall verlängert sich die Frist zur Bearbeitung der Reklamation um die Zeit der Verzögerung. Wenn der Kunde zweimal die Durchführung der Reparatur verhindert, wird davon ausgegangen, dass er auf Garantieansprüche verzichtet hat.
- Garantieansprüche können nur bei versteckten Mängeln geltend gemacht werden, d.h. solchen, die sich erst während der Nutzung unseres Produkts zeigen und unabhängig vom Benutzer sind.
- Der Hersteller haftet im Rahmen der Garantie bis zur Höhe des Kaufbetrags der Tischlerei (ohne Montagewert). Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Kosten, die über die Mangelbeseitigung hinausgehen.
- Die Garantie umfasst insbesondere nicht:
- Verschmutzungen von Profilen und Scheiben durch Mörtel, Schutt, Kalk, Gips, Farbe usw.
- Elemente, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen.
- Mechanische Schäden während des Transports und der vom Kunden selbst durchgeführten Montage oder infolge der Instabilität der Konstruktionen, in denen die Produkte montiert sind.
- Mechanische Schäden an Scheiben, d.h. Risse, die während der Nutzung auftreten, thermische Risse.
- Mängel an Scheiben, die durch die Norm zugelassen sind, sowie die in der beigefügten Anleitung beschriebenen Regelungen.
- Unwesentliche Mängel des Produkts, die nach der Montage unsichtbar sind.
- Montage, die nicht der Montageanleitung oder den Bauvorschriften entspricht, Konstruktionsänderungen, die vom Kunden ohne Absprache mit dem Hersteller vorgenommen wurden, Verwendung des Produkts entgegen seiner Bestimmung, unterlassene Wartung oder unsachgemäße Bedienung, äußere Einflüsse wie Feuer, Salze, Laugen, Säuren und andere Chemikalien oder Naturkatastrophen, Reparaturen durch unbefugte Personen, Verwendung von Teilen anderer Hersteller ohne Zustimmung von Am Okna, unsachgemäße Nutzung, Reinigung mit ungeeigneten Mitteln, unsachgemäße Wartung.
- Die Fensterfabrik Am Okna sp. z o.o. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa behalten sich das Recht vor, über den Umfang der Haftung im Falle von Beschädigungen (Zerstörungen) von Fenstern zu entscheiden, wobei sie gleichzeitig zustimmen, die Angelegenheit einem unabhängigen Experten oder einem zwischen den Parteien vereinbarten Gutachter zu übergeben und das Ergebnis der in diesem Verfahren erstellten Expertise zu respektieren. Die Kosten der Expertise trägt die Partei, gegen die das Gutachten ergangen ist.
- Über die Reparatur oder den Austausch des reklamierten Produkts entscheidet Am Okna.
- Wenn der Produktmangel nicht behebbar ist oder dessen Behebung die Qualität des Produkts mindern würde, kann die Reklamation mit Zustimmung des Kunden durch eine Preisminderung erledigt werden.
- Ein integraler Bestandteil der Garantiebedingungen sind die „Nutzungs- und Wartungsregeln“ sowie die Montageanleitung.
- Die Garantie für die verkauften Waren schließt die Rechte des Käufers, die sich insbesondere aus dem Gesetz vom 23. April 1964 über das Bürgerliche Gesetzbuch und dem Gesetz vom 30. Mai 2014 über die Verbraucherrechte ergeben, nicht aus, beschränrkt sie nicht und setzt sie nicht aus. Im Falle des Vekaufs von Waren im Handel zwischen Unternehmern gemäß Artikel 558 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches schließen die Parteien die Haftung von Am Okna sp. z o.o. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa aufgrund der Gewährleistung aus.
- Die Garantie hat Vertragscharakter und die Parteien schließen einvernehmlich abweichende Regelungen aus.
Nutzungs- und Wartungsregeln
- Schutzfolien von PVC- und Aluminiumprofilen müssen sofort nach der Fensterinstallation entfernt werden. Zum Entfernen der Folie dürfen keine scharfen Werkzeuge verwendet werden, die die Profile und das Glas zerkratzen könnten.
- Reinigung der Rahmen und Fensterflügel - PVC- und Aluminiumfenster. Die Oberflächen von PVC und Aluminium sollten mit einem weichen Tuch oder Schwamm gereinigt werden, der mit milden flüssigen Reinigungsmitteln ohne Schleifmittel befeuchtet ist. Es ist nicht zulässig, aggressive chemische Mittel zu verwenden, außer Waschbenzin. Die Rahmen und Flügel dürfen nicht mit scharfen Werkzeugen gereinigt werden, da diese dauerhafte und nicht entfernbaren Kratzer verursachen können.
- Wartung der Dichtungen. Die Dichtungen sollten mindestens einmal im Jahr mit Silikonfett oder technischer Vaseline abgewischt werden.
- Reinigung und Austausch der Scheiben. Die Scheiben sollten mit allgemein dafür verwendeten Reinigungsmitteln gereinigt werden, die kein Ammoniak und andere aggressive Substanzen enthalten. Bei PVC- und Aluminiumrahmen wird empfohlen, das Verglasen durch Fachpersonal durchführen zu lassen, bei Selbstmontage ist besondere Vorsicht geboten.
- Wartung und Einstellung der Beschläge. Die Beschläge sollten regelmäßig auf Sauberkeit und Abnutzungsgrad überprüft werden. Mindestens einmal im Jahr sollten alle beweglichen Teile und Berührungspunkte der Elemente mit Öl für Beschläge geschmiert werden. Die verwendeten Pflege- und Reinigungsmittel dürfen die Korrosionsschutzschicht der Beschläge nicht beschädigen. Montage- und Reparaturarbeiten sollten von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
NICHTEINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN FÜR INSTALLATION, BETRIEB UND WARTUNG FÜHRT ZUM VERLUST DER GARANTIE
VON AM WINDOWS SP. Z O.O. und Am Okna B. Szymkowiak sp. z o.o. sp. Komandytowa
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Beschreibung der zulässigen Mängel bei Isolierglasscheiben basierend auf PN-B-13079:1997 Isolierglasscheiben.
No | Name des Mangels | Auftreten von Fehlern in Isolierglaseinheiten mit einer Oberfläche: | ||
bis 1,0 m2 | von 1,0 m2 bis 2,0 m2 | mehr als 2,0 m2 | ||
1 | Punktuelle Defekte in Form von Einschlüssen von Fremdkörpern | unannehmbar | unannehmbar | unannehmbar |
2 | WPunkt- und Linienfehler in Form von Blasen:
|
unannehmbar | zulässig 3 Stk. 2mm (im Randstreifen zulässig mit Abmessung bis zu 3mm, nicht gebündelt) | zulässig 5 Stk. 2mm (im Randstreifen erlaubt mit Abmessungen bis zu 3mm, nicht gebündelt) |
3 | Lineare Fehler in Form von Rissen | zulässig bei Gesamtlänge bis zu 40 mm und max. Länge eines einzelnen Risses bis zu 15 mm. im Flankenstreifen einzelne Risse zulässig bis zu einer Länge von 20 mm. |
zulässig bei Gesamtlänge bis zu 45 mm und max. Länge eines einzelnen Risses bis zu 15 mm. im Flankenstreifen einzelne Risse zulässig bis zu einer Länge von 20 mm. |
zulässig bei Gesamtlänge bis zu 50 mm und max. Länge eines einzelnen Risses bis zu 15 mm. im Flankenstreifen sind einzelne Risse zulässig bis zu einer Länge von 20 mm. |
4 | Defekte in Form von Abplatzungen und Abplatzungen an den Kanten | einzig zulässiges die größte Abmessung bis zu 3,0 mm | einzig zulässiges die größte Abmessung bis zu 3,0 mm | einzig zulässiges die größte Abmessung bis zu 3,0 mm |